Die allgemeinen Vorgaben zur FFP2-Maskenpflicht in § 1 Abs. 2 der 11. BayIfSMV gelten ab sofort auch in Gottesdiensten: FFP" Maskenpflicht bei allen Gottesdiensten (inkl. Beerdigungen, Andachten, etc.) Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit; zwischen dem 6. und 15. Geburtstag reicht Mund-Nasen-Bedeckung.
Wir können noch gemeinsam Gottesdienste in unseren Kirchen feiern. Dabei beachten wir die nötigen Maßnahmen, um uns gegenseitig vor Ansteckung zu schützen: immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen; beim Betreten und Verlassen der Kirche die Hände desinfizieren; stets Abstand halten und den Gottesdienst nur besuchen, wenn wir keine Erkältungssymptome spüren.
Es ist aber auch möglich, Gottesdienste zu Hause zu feiern und – wenn auch nur virtuell – gemeinsam mit anderen in nah und fern zu singen und zu beten: dank Fernsehen, Radio und Internet.
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Gemeinsam gebetet wird dienstags um 8.15 Uhr die Laudes in St. Laurentius in Holzkirchen.
Wir bekennen uns zu unserer Schöpfungsverantwortung. Die Folgen unseres Handelns für die restliche Welt sollten uns mit jeder Entscheidung bewusst sein. Wir möchten einen konkreten Beitrag für eine zukunftsfähige Welt leisten und damit eine Brücke zu den Menschen in aller Welt schlagen. Wir verpflichten uns auch den Zielen der Klimagerechtigkeit und des Schutzes der Lebensgrundlagen.
Video der Podiumsdiskussion zur Ausstellung Rettet die Welt.